Hinweisgeberschutzgesetz

Wir wollen richtig handeln

Die Filzfabrik Wurzen GmbH ist bestrebt, eine offene Unternehmenskultur sowie hohe unternehmensethische Werte zu pflegen. Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Achtung aller, die von unseren Geschäftsaktivitäten betroffen sind. Sie tragen zu unserem Erfolg entscheidend bei.

 

Unser Whistleblowing-Service

Das Whistleblowing – oder auch das Aufdecken von Missständen – bietet allen die Möglichkeit, einen Verdacht auf Fehlverhalten zu melden. Das bezieht sich auf alle Handlungen, die nicht mit den Werten und Richtlinien der Filzfabrik Wurzen GmbH übereinstimmen. Dieser Service ist ein wichtiges Instrument, um hohe unternehmensethische Werte zu bewahren und das Vertrauen unserer Kunden und der Öffentlichkeit zu erhalten.

Hinweise können Sie an unsere interne Meldestelle Frau Mandy Kosetzky über nachfolgende verschiedene Kommunikationskanäle (schriftlich, elektronisch, mündlich) abgeben:

Des Weiteren steht Ihnen folgende externe Meldestellen der öffentlichen Hand zur Verfügung:

Bundesamt der Justiz     BfJ – Hinweisgeberstelle – Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)

 

Auf Wunsch kann die hinweisgebende Person ihren Hinweis über alle Meldewege auch anonym abgeben. Nichtsdestotrotz möchten wir jede hinweisgebende Person darin bestärken, ihre Identität offenzulegen, um so eine bessere Handhabung der Meldung und unter Umständen notwendige Rückfragen zum Sachverhalt zu erleichtern, die der Aufdeckung des erhobenen Vorwurfs dienen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die in gutem Glauben gemachte Hinweise auf potenzielle Verstöße befürwortet und unterstützt werden. Es soll insbesondere betont werden, dass die hinweisgebende Person hierbei loyal, rechtmäßig und im Sinne der Wertvorstellungen der Filzfabrik Wurzen GmbH handelt.

 

Was sind melderelevante Verstöße

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes sollen Verstöße gemeldet werden, die allgemein ein wesentliches Fehlverhalten darstellen können. Hierzu zählen nicht nur Straftaten von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen zulasten der Filzfabrik Wurzen GmbH oder Dritter, die zu einer Bereicherung des Täters / der Täter führen, sondern auch solche Taten, die in „gutem Gewissen“ begangen wurden, um der Filzfabrik Wurzen GmbH einen Vorteil zu verschaffen.

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, nationale Bestimmungen und sämtliche unternehmensinterne Regelungen. Es steht insbesondere nicht für allgemeine Beschwerden („Kummerkasten“) oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

 

Schutz der hinweisgebenden Person / Vertraulichkeit

Jede hinweisgebende Person, die in gutem Glauben auf potenzielle Verstöße hinweist (gutgläubig), wird vor „Repressalien“ geschützt. Sie hat Anspruch auf Schutz vor jeglichen Benachteiligungen, wenn sie hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die von ihr gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung der Wahrheit entsprachen und die Meldung nicht zu sachfremden Zwecken erfolgt ist. Eine Meldung zu sachfremden Zwecken kann bspw. vorliegen, wenn es der hinweisgebenden Person ausschließlich darum geht, andere Personen wegen Bagatellverstößen in Misskredit zu bringen. Personen, die wissentlich und grob fahrlässig falsche oder irreführende Informationen melden, fallen dementsprechend aus dem Schutzbereich heraus.

Allen hinweisgebenden Personen sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu. Das bedeutet, dass die Identität der hinweisgebenden Person, die Identität der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und die Identität der sonstigen Personen, die in der Meldung genannt werden, keinen anderen Personen gegenüber offengelegt wird, als denjenigen, der für die Entgegennahme von Hinweisen bzw. für die Durchführung von etwaigen Folgemaßnahmen zuständig sind.
Genauere Informationen zu unserem Umgang mit Daten finden Sie hier (bitte klicken).